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Hinweisgebersystem

Am 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet sich LITZ Konfektion GmbH dazu, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten.

Dies umfasst unter anderem die Einrichtung eines unternehmensinternen Beschwerdeverfahrens. Ziel dieses Beschwerdeverfahrens ist es, Personen zu ermöglichen, auf menschenrechtsbezogene oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen, die durch LITZ selbst oder durch einen Zulieferer entstanden sind.

Dieser Verpflichtung sind wir nachgekommen, indem wir ein Online-Beschwerdesystem eingerichtet haben, das den Hinweisgebern eine sichere, anonyme Meldung in verschiedenen Sprachen ermöglicht.

Potenzielle Hinweisgeber sind Personen, die von dem Risiko oder der Pflichtverletzung unmittelbar betroffen sind, wie die Mitarbeiter oder Kunden unserer Lieferanten oder Anwohner neben Betriebsstätten.

Was melden Sie?

Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen Sie im guten Glauben sind, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind, da nur in diesen Fällen ein Schutz des Meldenden besteht. Die meldende Person ist nicht im guten Glauben, wenn ihr bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein Hinweisgeber strafbar machen kann, wenn er wider besseres Wissen unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.

Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberportal nur zur Meldung von rechtswidrigem Verhalten in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken genutzt werden soll. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Gewährleistungsanfragen werden nicht bearbeitet.

Bitte melden Sie insbesondere:

  • Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit,
  • Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei,
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren,
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen,
  • Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung,
  • Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns,
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen,
  • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten,
  • Verstoß gegen das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zu Beeinträchtigungen führen können,
  • Verstoß gegen das Verbot eines Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition (weitere Menschenrechte) zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist,
  • Verstoß gegen ein aus dem Minamata-Übereinkommen resultierendes Verbot,
  • Verstoß gegen das Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention, sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
  • Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens.

Als rechtwidriges Verhalten wird zudem ein Verstoß gegen die Schutzvorschriften zugunsten der Hinweisgeber, der gemeldeten Person oder der sonstigen an einer Untersuchung beteiligten Personen gesehen, sowie Verstöße gegen strafbewährte Gesetze in Deutschland (z.B. StGB).

Können Sie auch anonym melden?

Sie können auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise absenden.

Bitte beachten Sie, dass zur Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, im weiteren Verlauf zur Prüfung, dann zur Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten und im Fall von Rückfragen eine Kontaktadresse von Ihnen erforderlich zwingend erforderlich ist. Daher kann unsere Hinweisgeber-Beauftragte diese Pflicht nur erfüllen, wenn Sie wenigstens eine pseudonymisierte Mail-Adresse verwenden, wenn Sie per E-Mail kommunizieren. Wenn Sie per Telefon in Kontakt treten und zurückgerufen werden möchten, verwenden Sie gerne eine Handytelefonnummer oder Festnetznummer.

Ist Ihnen nicht möglich, sich zu erkennen zu geben, was wir akzeptieren, bitten wir innerhalb von 7 Tagen nachzufragen, ob Ihr Hinweis eingegangen ist und am Ende der 3 Monate ebenso nachzufragen, was auf den Hinweis hin unternommen wurde.

Bitte beachten Sie auch, dass im Fall der telefonischen Kontaktaufnahme eventuell ein zweiter Anruf erforderlich ist, wenn Sie anonym anrufen und das Telefon der Hinweisgeber-Beauftragten kurzfristig nicht besetzt oder belegt ist.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie nicht vom Firmentelefon oder einer Firmen-E-Mail-Adresse schreiben, da dies eventuell in den Systemen Ihrer Firma automatisch protokolliert wird.

Wohin melden Sie?

Bitte melden Sie an:

LITZ-Konfektion GmbH
Biburgerstraße 3
5270 Mauerkirchen /Österreich

E-Mail-Adresse: fashion@litz.at
Telefonnummer: + 43 7724 2284 0

 

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